Kennzeichnung nach GHS
Täglich werden in der ganzen Welt riesige Mengen von Chemikalien produziert, verpackt und transportiert. Viele chemische Stoffe können gefährliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und die Umwelt haben. Um auf solche Gefahren hinzuweisen, existieren in vielen Staaten Systeme von Kennzeichen und Hinweisschildern, die beim Transport und bei der Anwendung der Chemikalien in anderen Ländern unter Umständen nicht verstanden werden. Problematisch ist außerdem, dass einige Stoffe hinsichtlich ihres Gefahrenpotentials unterschiedlich bewertet werden. 1992 fand die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung statt. In der Agenda 21 wurden die Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklungspolitik im 21. Jahrhundert beschlossen. Im Paragraf 19 dieser Agenda wurde festgelegt, dass die Kennzeichnung und Bewertung von Stoffen weltweit harmonisiert werden soll. Auf der Konferenz in Johannisburg im Jahr 2002 wurde in einem Durchführungsplan festgeschrieben, dass das "Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals" (
Kennzeichnung nach GHS) bis 2008 in den einzelnen Ländern einzuführen ist.
In Deutschland ist die Gefahrstoffkennzeichnung bisher durch die Gefahrstoffverordnung geregelt. Nach dieser werden Gefahrstoffe mit einem Gefahrsymbol gekennzeichnet. Dieses Piktogramm mit einer Gefahrenbezeichnung gibt einen schnell erkennbaren Hinweis. Weitere Informationen zum betreffenden Symbol werden durch die R- und S-Sätze (Risiko- und Sicherheitssätze) geliefert. Ab Dezember 2010 müssen alle Stoffe nach GHS gekennzeichnet werden, für Gemische besteht diese Pflicht ab Mitte 2015. Lagerbestände profitieren von einer Übergangsfrist bis 2017. Doppelkennzeichnungen sind unzulässig.
Die orangefarbenen Quadrate, die bisher die Gefahr visualisierten, werden im GHS durch weiße Rauten mit roter Umrandung ersetzt. Neu ist das Symbol des Gaszylinders als Zeichen für komprimierte Substanzen, das Piktogramm mit dem dicken Ausrufezeichen und das Symbol für Gesundheitsgefahr. Die R-Sätze gemäß Gefahrstoffverordnung werden durch H-Sätze (Hazard Statement) und die S-Sätze durch P-Sätze (Precautionary Statement) ersetzt. Die H-Sätze beschreiben knapp, welche Gefahr von dem Stoff ausgeht; die P-Sätze enthalten die Sicherheitshinweise. Die Gefahren werden in physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren unterteilt. Die Sätze werden in der Form H plus dreistellige Zahl bzw. P plus dreistellige Zahl kodiert. Alle neuen Vorschriften sind im EU-Amtsblatt L353 veröffentlicht.
Der Vorteil des GHS gegenüber älteren Systemen besteht nicht nur in der internationalen Vereinheitlichung. Es berücksichtigt sowohl die physikalischen Gefahren, als auch die Gefahren für Gesundheit und Umwelt. Die Kennzeichnung nach GHS soll für die Arbeiter, für die Transporteure, für die Rettungsdienste und die Verbraucher verständlich sein. Neu ist es auch, dass Stoffe und Gemische in einem System erfasst werden. Das GHS soll weiter vervollkommnet werden.